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BVerfG, 09.05.1988 - 1 BvR 959/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 10.12.2009 - 8 LA 185/09
Berücksichtigung strafgerichtlicher Verurteilungen bei der Entscheidung über die …
Das Bundesverfassungsgericht hat es gerade nicht beanstandet, dass für die Entscheidung über die Berufszulassung auch ältere Straftaten bis zu ihrer Tilgung im Bundeszentralregister berücksichtigt werden (vgl. Beschl. v. 9.5.1988 - 1 BvR 959/87 -, juris). - OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11
Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende …
Hinsichtlich der vorliegend nicht relevanten Situation, dass eine Verurteilung gemäß § 33 BZRG nach Ablauf der in § 34 BZRG vorgegebenen Frist nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen wird, andererseits aber Gegenstand einer unbeschränkten Auskunft nach § 41 BZRG wäre, wobei die um Registerauskunft ersuchende Behörde nicht zu den Behörden gehört, die nach § 41 Abs. 1 BZRG eine unbeschränkte Auskunft erhalten - konkret ging es um eine Approbationsbehörde -, ist dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg(OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.12.2009 - 8 LA 185/09 -, NJW 2010, 1768 f.; ebenso hinsichtlich der Zuverlässigkeit für die Erlaubnis zur Berufsausübung als Rechtsbeistand: BVerwG, Beschluss vom 16.6.1987 - 1 B 93.86 -, Buchholz 355 RBerG Nr. 41, und BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.5.1988 - 1 BvR 959/87 -, juris, sowie hinsichtlich der Zuverlässigkeit eines Lotterienehmers bei länger zurückliegenden Straftaten: VG Regensburg, Urteil vom 18.11.2010 - 5 K 10.789 -, juris) darin zuzustimmen, dass eine nicht mehr im Führungszeugnis ausgewiesene, aber noch nicht getilgte Verurteilung - konkret ging es um eine Verurteilung wegen Totschlags - bei der Prüfung der Würdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs berücksichtigt werden darf. - VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789
Zuverlässigkeit eines Lotterienehmers bei länger zurückliegenden Straftaten, …
Im Übrigen hat es das Bundesverfassungsgericht gerade nicht beanstandet, dass jedenfalls bei Entscheidungen über eine Berufszulassung auch ältere Straftaten bis zu ihrer Tilgung im Bundeszentralregister berücksichtigt werden dürfen: BVerfG v. 9.5.1988 - 1 BvR 959/87).